KFZ Abwrackprämie

Alles über die wichtigsten Maßnahmen im Konjunkturpaket 2009


Schrottplatz Abwrackprämie
Ab dem 30. März 2009 gelten die neuen Richtlinen für die Anträge zur Abwrackprämie in Deutschland, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Bundesanzeiger Nummer 48 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen zum 27.03. veröffentlicht. Sie kann auf den Webseiten des BAFA (www.bafa.de) eingesehen werden.

Prämienschnellcheck:
  • Das zu verschrottende Auto muss mindestens neun Jahre alt sein
  • Um die 2500€ Prämie zu erhalten, muss der Neuwagen mindestens die Schadstoffklasse 4 erreichen
  • Wer von der Prämie profitieren will muss den Neuwagen auf seinen Namen zulassen

Informationen zur KFZ Abwrackprämie

Tipps und Informationsmaterial zur Umweltprämie - Folgende wichtige Änderungen betreffen alle Antragsteller


Reservierung der Prämie

Um eine Reservierung für die Umweltprämie (Abwrackprämie) zu erhalten, können Interessenten ab dem 30. März 2009 (nur noch) das online Formular "UMP-Neu" ausfüllen und somit einen Reservierungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Zwingend erforderlich ist eine Kopie des Leasings -oder Kaufvertrages oder die verbindliche Bestellbestätigung des Neufahrzeuges dem Antrag hinzuzufügen. Die Prämie wird erst dann ausgezahlt, wenn die Zulassung des Neufahrzeuges und die Verschrottung des Altfahrzeuges erfolgt und nachgewiesen ist.

Eine Übersicht der KFZ Schadstoffklassen und KFZ Steuern für Benziner und Diesel erhalten Sie hier.

Beantragung der Umweltprämie nach der Reservierung

Ihr Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Eingang des Reservierungsbescheids schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen. Senden Sie Ihren Antrag an folgende postalische Adresse:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn


Wer kann die Prämie beantragen?

Die Umweltprämie für Ihr Auto wird (rückwirkend) ab 14. Januar 2009 für den Kauf eines Neuwagens gezahlt. Bedingung: Das zu verschrottende Altauto muss mindestens neun Jahre alt und zuvor mindestens ein Jahr auf den Neuwagenkäufer zugelassen gewesen sein.


Was genau ist die Abwrackprämie / Umweltprämie / Verschrottungsprämie?

Im Zuge der Finanzkriese 2009 entschloss sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Prämie in Höhe von 2500 Euro an Privatleute auszuzahlen, wenn diese ein mindestens 9 Jahre altes Auto, welches minimum 1 Jahr auf den Antragsteller zugelassen war, verschrotten und sich hierfür einen Neu- oder Jahreswagen ab Schadstoffklasse 4 kaufen und zulassen.

Die Bundesregierung plante ursprünglich ingesamt 1,5 Milliarden Euro für diesen Teil des Finanzpakets, hat diesen allerdings mittlerweile auf 4 Milliarden Euro aufgestockt. Doch Eile ist geboten: Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet und dies nur so lange, wie Geld hierfür bereitsteht. Sind die 4 Milliarden Euro aufgebraucht, ist Schluß mit dem Prämiensystem.

Um den Antrag geltend zu machen, benötigen Autobesitzer einen Nachweis über die Verschrottung des alten PKWs von einem anerkannten Demontagebetrieb. Dieser muss zusammen mit einem Stilllegungsnachweis von der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt werden.
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